"Culpa in contrahendo" ist lateinisch und bedeutet so viel wie "Verschulden beim Vertragsschluss". Es handelt sich um einen Rechtsgrundsatz im deutschen Zivilrecht, der besagt, dass eine Vertragspartei, die bei Vertragsverhandlungen ihre Sorgfaltspflichten verletzt und dadurch einen Schaden beim Vertragspartner verursacht, für diesen Schaden haften muss.
Der Grundsatz der culpa in contrahendo gilt vor allem im Rahmen von Vertragsverhandlungen, also noch bevor ein Vertrag tatsächlich abgeschlossen wurde. Die Parteien sind während dieser Verhandlungen dazu verpflichtet, einander wahrheitsgemäße Informationen zu liefern, keine arglistige Täuschung zu betreiben und insgesamt fair und vertrauenswürdig zu handeln.
Verletzt eine Vertragspartei ihre Pflichten während der Vertragsverhandlungen und verursacht dadurch einen Schaden beim Vertragspartner, so kann dieser Schadensersatzansprüche geltend machen. Die genaue Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
Insgesamt dient der Grundsatz der culpa in contrahendo dazu, die Parteien bei Vertragsverhandlungen zu einem fairen und vertrauensvollen Verhalten anzuhalten und die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bereits in der Verhandlungsphase zu schützen.
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